Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Sonnenberg Health Hotel GmbH (SHH), Sonnenberg 16, 9103 Schwellbrunn
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Sonnenberg Health Hotel GmbH als Betreiberin Sonnenberg Health Hotels, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsgegenstand
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Ein Zimmerbezug gilt in jedem Fall als volle Übernachtung.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 1.5 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel um 17.00 Uhr eingetroffen sein.
Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, nicht jedoch die fälligen Kurtaxen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Das Hotel kann eine Anzahlung oder eine Kreditkartengarantie verlangen.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Rücktritt durch das Hotel
Ist die vom Sonnenberg Health Hotel vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Sonnenberg Health Hotel im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten. Das Sonnenberg Health Hotel ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass die Veranstaltungen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sonnenberg Health Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Kunde gegen
die AGB‘s verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Sonnenberg Health Hotel gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich Vorbehalten.
Essen und Getränke
Essen und Getränke sind grundsätzlich vom Sonnenberg Health Hotel zu beziehen. In Ausnahmefälle und nur mit Zustimmung vom Sonnenberg Health Hotel kann der Veranstalter das Catering oder einzelne Produkte einem Dritten übertragen, wobei das Sonnenberg Health Hotel eine Servicegebühr oder Korkengeld in Rechnung stellt. Der Veranstalter gibt bis spätestens 14 Tage vor Anlass die endgültige Menü- und Weinauswahl bekannt.
Annullation der Reservation / Annullationsgebühren
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes ("no-show") werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren: Einzelreservationen
- Bis und mit 72h vor dem vereinbarten Anreisedatum (Anreisezeit 14.00 Uhr) kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- Nach 72h vor Anreise werden 100% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.
Gruppenreservationen
Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 10% der gebuchten Leistungen einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) annulliert werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 16 und 30 Werktage vorher, werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Annullierung zwischen 8 und 15 Werktage vorher, werden 75% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullierung 7 Werktage vorher, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Haftung
Das Sonneberg Health Hotel haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung entfällt.
Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Sonnenberg Health Hotel jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
Der Kunde haftet gegenüber dem Sonnenberg Health Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht worden sind, ohne dass wir dem Kunden ein Verschulden nachweisen müssen. Für alle Beschädigungen oder für die grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Gegenstände ist der Mieter in jedem Fall haftbar.
Soweit das Sonnenberg Health Hotel für den Veranstalter technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, uns sämtliche Auslagen und Verwendungen, die das Sonnenberg Health Hotel richtiger Ausführung des Auftrags gemacht hat, zu ersetzen und das Sonnenberg Health Hotel von eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Der Veranstalter haftet für eine sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der in seinem Auftrag gemieteten technischen Einrichtungen.
Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien (eingebrachtes Gut) obliegt dem Veranstalter. Das Sonnenberg Health Hotel kann einen Nachweis dieser Versicherungen verlangen.
Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB Änderungen und Ergänzungen der AGB durch die Sonnenberg Health Hotel GmbH sind jederzeit zulässig. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages oder einer Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag/der Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch den Kunden akzeptiert dieser die AGB. Regelungen im Vertrag gehen den Bestimmungen in diesen AGB vor.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB unterliegen vollumfänglich Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ‘ Herisau, Appenzell Ausserrhoden Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel um 17.00 Uhr eingetroffen sein.
DATENSCHUTZBESTIMMUNG
Die Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie einem separaten Dokument. Dieses ist online auf der Webseite www.sonnenberg-schwellbrunn.ch abrufbar.
Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des Obligationenrechts.
Gerichtsstand ist Schwellbrunn AR.
Falls Sie Fragen zu unseren AGBs haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
BioMed Center Sonnenber AG
Sonnenberg 16
CH-9103 Schwellbrunn AR
Telefon: | ||
E-Mail: | reservation@sonnenberg-schwellbrunn.ch |